Der Beginn der Sanierungsmaßnahme
Im Jahr 1990 hat die Stadt Rathenow beschlossen, zur Verbesserung der zu Tage tretenden Mängel in der Bausubstanz sowie zur Behebung der stadtbildstörenden Faktoren, wie dem unzureichend gestalteten Wohnumfeld – und damit der Gefahr negativer Auswirkungen auf die umgebende Bebauung im Altstadtbereich – einen städtebaulichen Rahmenplan aufzustellen.
Zur Beurteilung der Frage, in welcher Weise und in welchem Umfang eine Sanierung erfolgen soll, hat die Stadt Rathenow im Jahr 1990 durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch für den Bereich der Altstadt eingeleitet. Damit sollten die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung aufgezeigt werden.
So ergaben sich aus den vorbereitenden Untersuchungen weitere Zielsetzungen der Stadtgestaltung. Neben der Erhaltung des historischen Ortsbildes und der ortsbildprägenden Bausubstanz in Rathenow sollte auch bereits veränderte Bausubstanz ortsbildgerecht erneuert und die Heimatverbundenheit des Bürgers an Rathenow gestärkt werden. Darüber hinaus galt es, Mängel an den Erschließungsanlagen und die erhebliche Durchgangsstraßenbelastung der Innenstadt zu beseitigen.