Die Gebietskulisse

Dieses Gebiet hat sich bereits zu Beginn der städtebaulichen Missstandsanalyse als Innenstadtbereich mit hohen städtebaulichen und architektonischen Defiziten herauskristallisiert, so dass sich die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen wie auch die Festlegung des Sanierungsgebietes auf das Teilgebiet „Altstadt“ konzentrierte.

Unter Beachtung der Kriterien zur Sicherung der Sanierungsziele und insbesondere unter Berücksichtigung des territorial sehr unterschiedlichen baulichen Zustandes der Gebäude und Gebäudeensembles wurde schließlich ein Stadtbereich als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt, der in Summe seine kleinräumlichen Eigenarten und Aufgabenschwerpunkte besaß, die nicht immer auf das gesamte Sanierungsgebiet verallgemeinert bezogen werden konnten. Dies hatte zur Folge, dass mit einem sehr hohen Feingefühl die Aufgabe des Sanierungsverfahrens über mehr als 20 Jahre verfolgt werden musste.

 

Analysekarte VU

Analysekarte aus den Vorbereitenden Untersuchungen

 

So wurde im Anschluss an die Vorbereitenden Untersuchungen das Sanierungsgebiet „Altstadt“ mit einer Flächengröße von 37 ha förmlich festgesetzt und im Jahr 1994 durch den Satzungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rathenow das aktive Sanierungsverfahren eingeleitet. Das Sanierungsgebiet umfasst nach der Beschlussfassung den historischen Altstadtkern mit dem Kirchberg als Zentrum sowie die angrenzende barocke Neustadt mit ihren denkmalgeschützten Gebäuden im Südwesten und den angrenzenden Stadthof im Norden.

Im Jahr 1998 wurde von Seiten des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr (MSWV) angeregt, das Sanierungsgebiet „Altstadt“ und insbesondere den Bereich Kirchberg durch Anbindung an das Naherholungsgebiet „Weinberg“ und das ehemalige Hafengelände städtebaulich und touristisch aufzuwerten. Dies sollte mit einer neuen Fuß-/ Radwegebrücke ermöglicht werden. Um die Förderfähigkeit und damit die Finanzierung des Bauvorhabens sicherzustellen, wurde das Sanierungsgebiet im Jahr 1999 entlang der Uferkante um 0,3 ha auf 37,3 ha geringfügig erweitert.